Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität

Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität

Die jüngsten Fälle von Jugendgewalt haben bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Tatsache, dass im Bereich der Gewaltkriminalität junger Menschen in den letzten Jahren zum Teil deutliche Steigerungen zu verzeichnen sind, zeigt, dass es sich hierbei nicht um seltene Ausnahmefälle handelt. Diese Zunahme der Gewaltkriminalität und insbesondere die gerade in den jüngsten Vorfällen zum Ausdruck gekommene Brutalität dürfen nicht hingenommen werden. Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um dieser alarmierenden Entwicklung Einhalt zu gebieten. Hierzu sind Maßnahmen auf breiter Ebene, sowohl im präventiven als auch im repressiven Bereich zu ergreifen.

Im Bereich des Jugendstrafrechts gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bundesratsinitiativen, die Fehlentwicklungen entgegentreten und das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium erweitern wollten, um dem Gericht sachgerechte und auf den Einzelfall zugeschnittene Reaktionen zu ermöglichen. Zuletzt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz mit Beschluss vom 10. Februar 2006 vom Bundesrat beim Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 016/1027). Eine Behandlung hat dort noch nicht stattgefunden.

Der o.g. Entwurf und auch die vorangegangenen Initiativen haben folgende Forderungen zum Inhalt:

Im Strafverfahrensrecht ist die Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei bei staatsanwaltschaftlicher Anordnung endlich umzusetzen. Insoweit ist auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Effektivierung des Strafverfahrens (BT-Drs. 016/3659) zu verweisen, der ebenfalls im Deutschen Bundestag anhängig ist.

Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, die dort bereits anhängigen Gesetzentwürfe des Bundesrates nunmehr rasch aufzugreifen und zu verabschieden.