Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 219. Sitzung am 31. Januar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/12198 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Drucksache 17/11048 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 01.03.13
Erster Durchgang: Drucksache. 465/12 (PDF)