Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 147. Sitzung am 14. Februar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/17156 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn - Drucksache 19/15824 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 13.03.20
Erster Durchgang: Drucksache. 519/19 (PDF)

Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 556g wird wie folgt geändert: