Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Februar 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.