Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich); Bereiche Bildung und Kultur)

Der Bundesrat kann für den Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich)"
— Bereich "Bildung" und
— Bereich "Kultur"
gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter benennen.

Hierdurch wird die bisherige Stellvertreterregelung modifiziert.