Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Abschnitt 1 Nr. 7.5.2 Satz 2

In Abschnitt 1 sind in Nr. 7.5.2 Satz 2 die Wörter "des Anerkennungsverfahrens nach § 15 WaffG" durch die Wörter "der Anerkennungsverfahren nach § 15 WaffG und § 3 Abs. 2 AWaffV" zu ersetzen.

Begründung:

Die Bezugnahme auf die entsprechenden waffenrechtlichen Verfahren ist um einen Verweis auf § 3 Abs. 2 AWaffV zu ergänzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Alternativer Antrag zur Empfehlung Nr. 12 der Ausschüsse gemäß BR.-Drucks. 81/1/06 entsprechend Bund-Länder-Kompromiss nach StSInn-Tagung am 13. Juni 2006.