Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Abschnitt 1 Nr. 10.8

In Abschnitt 1 ist Nummer 10.8 wie folgt zu ändern:

Begründung:

Klarstellung des Gewollten.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Alternativer Antrag zur Empfehlung Nr. 26 der Ausschüsse gemäß BR.-Drucks. 81/1/06 entsprechend Bund-Länder-Kompromiss nach StSInn-Tagung am 13. Juni 2006.