Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Abschnitt 1 Nr. 12.1.3.1 Abs. 2

In Abschnitt 1 sind in Nr. 12.1.3.1 Abs. 2 nach dem Wort "Vereins" die Wörter "oder der jagdlichen Vereinigung" einzufügen.

Begründung:

Klarstellung des Gewollten bzw. Beseitigung redaktioneller Versehen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Alternativer Antrag zur Empfehlung Nr. 35 der Ausschüsse gemäß BR.-Drucks. 81/1/06 entsprechend Bund-Länder-Kompromiss nach StSInnTagung am 13. Juni 2006.