Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge für den Fall der Annahme von Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Abschnitt 1 Nr. 27.4.2.3 Satz 1

In Abschnitt 1 Nr. 27.4.2.3 ist in Satz 1 das Wort "ereignisbezogen" durch das Wort "personenbezogen" und das Wort "vereinsbezogen" durch das Wort "veranstaltungsbezogen" zu ersetzen.

Begründung:

Zwingende Anpassung der auf Nummer 3.4 verweisenden Nummer 27.4.2.3 (siehe Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen).

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Bei Annahme von Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen ist Nummer 27.4.2.3 entsprechend anzupassen.