Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene

Europäische Kommission Brüssel, den 25. Juli 2007
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Anmerkungen zu dem jüngst veröffentlichten Grünbuch "Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene", KOM (2007) 27 endgültig.

Das Grünbuch ist ein erster Versuch, eine politische Diskussion darüber in Gang zu setzen, welche Rolle die EU bei der Förderung rauchfreier Räume übernehmen sollte. Das Dokument nennt verschiedene strategische Optionen - von der Beibehaltung des Status Quo bis zu verbindlichen EU-Rechtsvorschriften -, legt sich aber nicht auf eine dieser Optionen fest.

Dies ist den Schlussbemerkungen (Kapitel VI) zu entnehmen, wo es heißt: "Es ist die Frage, wie weitgehend sich die EU durch die Förderung von einschlägigen Rechtsvorschriften engagieren sollte. Das hängt auch von den tendenziellen Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten ab, von denen einige kürzlich Rauchverbote in öffentlichen Bereichen erlassen haben."

Die Kommission begrüßt den gegenwärtigen EU-weiten Trend zu rauchfreien Zonen und auch die Entwicklungen in den deutschen Bundesländern. Sie ermutigt alle Mitgliedstaaten, dem EU-Trend rasch zu folgen und begrüßt auch weitergehende Tabakkontroll-Maßnahmen, die in diesem Zug getroffen werden. Sie stellt allerdings auch fest, dass nicht alle Regierungen sich bemühen, ihre Bürger vor Tabakrauch zu schützen, und dass manche bei der Einführung umfassender gesetzlicher Rauchverbote auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen.

Auf der Grundlage der Beiträge zu der mit dem Grünbuch eingeleiteten Konsultation und der Entwicklungen in den Mitgliedstaaten wird die Kommission prüfen, welche Form der EU-Intervention am geeignetsten ist. Sollte sich verstärktes Handeln auf EU-Ebene als gerechtfertigt erweisen, werden wir als Nächstes eine detaillierte Folgenabschätzung vornehmen, einschließlich einer entsprechenden Prüfung der Aspekte Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström