Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (2007/2109(INI))

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. Dezember 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis auf die strategische Bedeutung des Fischereisektors für die sozioökonomische Lage, für die regelmäßige Versorgung mit Fisch und für eine ausgewogene Nahrungsmittelbilanz der verschiedenen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union insgesamt sowie angesichts des wichtigen Beitrags des Fischereisektors zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, zur Stärkung und Entwicklung der Küstenregionen und zur Erhaltung und Schaffung wirtschaftlicher Aktivitäten und von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich, namentlich in benachteiligten Gebieten und Gemeinschaften, und zur Erhaltung lokaler kultureller Traditionen,

B. in der Erwägung, dass die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Fischereierzeugnisse das erste Element der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) war, als diese im Jahr 1970 ins Leben gerufen wurde, und zu einer ihrer vier Hauptsäulen wurde neben der Strukturpolitik, der Politik zur Erhaltung der Meeresressourcen und den Beziehungen zu den Drittländern;

C. in der Erwägung, dass die GMO der Fischereierzeugnisse zweimal grundlegend überarbeitet wurde, zum ersten Mal im Jahr 1981 - mit der Absicht, eine reduzierte Anwendung des Mechanismus der Rücknahmen durch Einführung einer Übertragungsbeihilfe - und zum zweiten Mal im Jahr 2000 - mit dem Ziel, die Anwendung der Rücknahme stark einzugrenzen und die Rolle der Erzeugerorganisationen bei Produktionsmanagement und bei der Marktintervention zu stärken,

D. in der Erwägung, dass die - nicht verwirklichten - Hauptziele der GMO für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur darin bestehen, die Stabilität der Märkte für Fischereierzeugnisse und gerechte Einkommen für die Erzeuger zu gewährleisten,

E. in der Erwägung, dass die GMO für Fischereierzeugnisse eine Antwort auf einen Markt geben muss, der große Unterschiede in den Vermarktungs-, Vertriebs- und Verarbeitungsstrukturen, Preisen und Konsumgewohnheiten aufweist,

F. in der Erwägung, dass das derzeitige System des Erstverkaufs von Fisch auf Auktionen, wie es in den Mitgliedstaaten im Allgemeinen gehandhabt wird, die Erzeuger stark benachteiligt, da diese etwa zehnmal weniger an ihren Erzeugnissen verdienen als die Endverkäufer,

G. in der Erwägung, dass im Rahmen der GMO für Fischereierzeugnisse eine Reihe von Marktmechanismen zur Preisstützung und zur Regelung der Versorgung mit Fisch eingeführt wurden und mit ihr beabsichtigt wurde , die Bündelung des Angebots zu fördern durch Unterstützung der Gründung von Erzeugerorganisationen, deren Rolle bei der Marktintervention gestärkt wurde, obwohl diese Maßnahme nicht mit den notwendigen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen einherging,

H. in der Erwägung, dass die bilateralen Handelsabkommen und die Schaffung eines Systems des Handelsaustauschs mit Drittländern zur Versorgung der Fischverarbeitungsindustrie in der EU dazu beigetragen haben, die Gemeinschaftspräferenz in Frage zu stellen und den Wettbewerbsdruck auf die Gemeinschaftserzeugnisse zu erhöhen mit entsprechenden unmittelbaren Auswirkungen auf die in dem Sektor erzielten Einkommen,

I. in der Erwägung, dass die Instrumente der GMO für Fischereierzeugnisse allmählich verändert wurden und an Bedeutung gegenüber den übrigen Säulen und Prioritäten der GFP - wie Erhaltung der Meeresressourcen und Verringerung des Fischereiaufwands, die zu einem der Hauptziele der GFP wurden - eingebüßt haben,

J. in der Erwägung, dass die GMO für Fischereierzeugnisse weder in angemessener Weise zur Verbesserung der Erstverkaufspreise noch zu einer besseren Verteilung des Mehrwerts innerhalb der Wertschöpfungskette des Fischereisektors beigetragen hat, wo außer den bereits etablierten großen Zwischenhändlern die Supermärkte im Vertriebswesen eine immer bedeutendere Rolle eingenommen haben,

K. in der Erwägung, dass der Preisbildungsprozesse beim Erstverkauf von Fisch verhindert hat, dass sich die Schwankungen bei den Produktionskostenfaktoren auf die Preise für Fisch auswirken,

L. in der Erwägung, dass die durchschnittlichen Erstverkaufspreise für Fisch seit dem Jahr 2000 stagniert haben oder sogar gesunken sind, ohne dass sich dies in wirksamer Weise im Sinne einer Verringerung der Endverbrauchspreise für frischen Fisch ausgewirkt hätte, die im Gegenteil ständig gestiegen sind,

M. in der Erwägung, dass laut dem Bericht über die Durchführung des EAGFL die von 1974 bis 2005 tatsächlich getätigten Ausgaben insgesamt bei etwas unter 550 Millionen EUR lagen, was einem Schnitt von 17 Millionen EUR pro Jahr entspricht, also ein mehr als bescheidenes Budget für die Verwirklichung der in Artikel 33 des EG-Vertrags darstellt,

N. in der Erwägung, dass die Kommission in der Schlussfolgerung 5 ihres oben erwähnten Berichts vom 29. September 2006 anerkennt, dass es schwierig ist, die neuen Prioritäten der GMO für Fischereierzeugnisse mit ihren Zielen - wie Gewährleistung der Einkommen gemäß Artikel 33 des EG-Vertrags -. zu vereinbaren, wobei sie insbesondere hervorhebt, dass "die Marktpreise [...] sich [...] nicht parallel zu den Produktionskosten entwickelt" haben,

O. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner oben erwähnten Entschließung vom 28. September 2006 zu dem Schluss kam, dass "die im Rahmen der derzeitigen GMO bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit vielfach nicht ausreichend genutzt" wurden,

P. in der Erwägung, dass es in seinem oben erwähnten Standpunkt vom 2. Dezember 1999 günstigere Bedingungen für die Anwendung der Marktinterventionsmechanismen vorgeschlagen wurden, namentlich was die Marktrücknahmen und die Finanzhilfe für die Erzeugerorganisationen anbelangt, die vom Rat nicht berücksichtigt wurden,

Q. in der Erwägung, dass zu beobachten ist, dass die Industrie immer stärker auf Einfuhren setzt, was sich zum Nachteil der Gemeinschaftsproduktion auswirkt,

R. angesichts des derzeitigen Defizits an Fischeiweiß in der Ernährung und der Abhängigkeit von Einfuhren zur Deckung des Bedarfs, während die Gemeinschaftsproduktion stetig sinkt, die weltweite Produktion jedoch weiterhin ansteigt,

S. in der Erwägung, dass die Kommission bereits eingeräumt hat, dass Produkte auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen, die nicht den in der EU verbindlichen Mindestgrößen entsprechen, insbesondere weil die Vermarktungsnormen nicht auf Tiefkühlprodukte angewandt werden,

T. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer oben erwähnten Mitteilung vom 9. März 2006 auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 hingewiesen hat,

U. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 28. September 2006 nachdrücklich auf die Dringlichkeit einer Überarbeitung der GMO für Fischereierzeugnisse im Sinne eines vermehrten Beitrags der GMO zur Erhöhung der Erstverkaufspreise und zu einer besseren Verteilung des Mehrwerts innerhalb des Sektors hingewiesen hat,