Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. Dezember 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in Erwägung folgender Gründe:

B. im Bedauern darüber, dass die Organe der Europäischen Union auf den außerordentlichen Druck infolge der Terroranschläge reagiert haben, indem sie Rechtsakte angenommen haben, die nicht ausreichend mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten erörtert wurden und gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Recht auf Datenschutz und das Recht auf den Zugang zu Dokumenten der Organe der Europäischen Union, die im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung stehen, verstoßen und folglich zu Recht vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für ungültig erklärt wurden,

C. eingedenk besonders der Opfer des Terrorismus und ihrer leidvollen Erfahrungen und in der Erwägung, dass es besonders wichtig ist, sich ür ihre Rechte einzusetzen und den Maßnahmen für ihren Schutz und ihre Anerkennung Vorrang zu geben; in dem Bewusstsein, dass die Macht der Terroristen in dem Maße schwindet, in dem die Opfer zu Wort kommen und die Gesellschaft ihnen Gehör schenkt,

D. besorgt über die weitreichenden Konsequenzen des Einsatzes umfassender Datenbanken für Einwanderung und Asyl auf EU-Ebene bei der Terrorismusbekämpfung und besonders darüber, dass den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten Zugang zu Eurodac gewährt werden soll, wie in den Schlussfolgerungen des Rates "Justiz und innere Angelegenheiten" vom 12. und 13. Juni 2007 gefordert wurde,

E. im Bewusstsein der Tatsache, dass die Bekämpfung des Terrorismus eine sehr komplexe Angelegenheit ist und mehr denn je eine auf mehreren Ebenen angesiedelte und multidisziplinäre Vorgehensweise erfordert, wie sie auf internationaler Ebene bereits konzipiert wurde

F. in der Erwägung, dass jeder einzelne Aspekt der EU-Strategie - Prävention, Schutz, Verfolgung und Reaktion - die umfassende Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente verlangt, die umfassend und regelmäßig durch zweijährliche Bewertungen der Kommission informiert und in die Lage versetzt werden sollten, die reale Effizienz und die tatsächlichen Auswirkungen - einschließlich der Auswirkungen auf die Grundrechte - der ergriffenen Maßnahmen, die tatsächlichen Kosten der Initiativen sowie die Frage zu prüfen, ob die ursprünglichen Ziele erreicht wurden,

G. im Bedauern darüber, dass es in hohem Maße an Transparenz, demokratischer Überwachung, Rechenschaftspflicht und gerichtlicher Kontrolle mangelt, und in Kenntnis der Tatsache, dass die EU-Organe und Agenturen, wie Europol und Eurojust, erst damit beginnen, die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen auf strukturiertere Weise zu sammeln,

H. empört über die Weigerung der Regierungen einiger Mitgliedstaaten und des Rates, zu den Vorwürfen des Machtmissbrauchs unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung Stellung zu nehmen, besonders im Fall außerordentlicher Auslieferungen und so genannter "Black Sites" unter Federführung der CIA,

I. betroffen darüber, dass bei Terrorverdächtigten extreme Verhörtechniken angewandt wurden,

J. in der Überzeugung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Nachrichten- und Sicherheitsdiensten einer eingehenderen und systematischeren Kontrolle unterliegen muss,

K. tief besorgt über die Tendenz zur Zweckentfremdung vieler Maßnahmen, die im Namen der Terrorismusbekämpfung eingeführt wurden, in der Praxis aber für eine ganze Reihe anderer Zwecke benutzt werden,

L. unter Hinweis darauf, dass in der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung den Ursachen des Terrorismus und der Rolle, die die Europäische Union dabei spielt, erheblich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss,

M. daran erinnernd, dass der Vertrag von Lissabon es möglich machen sollte, auch die Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung von Terrorismus auf transparente, einfachere und besser nachprüfbare Weise zu definieren, die Solidarität der Mitgliedstaaten zu stärken und das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente in die Bewertung der den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betreffenden Politiken einzubeziehen; im Bedauern darüber, dass es für diese Politiken auf EU-Ebene keine umfassende justizielle Kontrolle von Rechtsvorschriften geben wird, die vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden,

Hinsichtlich der "Prävention":

Hinsichtlich des "Schutzes":

Hinsichtlich der "Verfolgung":

Hinsichtlich der "Reaktion":

Hinsichtlich der "Wurzeln" des Terrorismus:

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer intensiveren und wirksameren interparlamentarischen Zusammenarbeit bei der neuen Antiterror-Strategie:

Zusammenarbeit mit Kommission und Rat