Antrag aller Länder
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Punkt 84 der 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen, die geeignet ist, die in den Beratungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich gewordenen unterschiedlichen Positionen zu überbrücken. Dabei soll in das SGB II und das SGB XII eine Regelung aufgenommen werden, die spezifische Sonderbedarfe regelt.

Begründung:

Die Ergänzung ist erforderlich, da besonderen Bedarfslagen bei der Anschaffung von Gebrauchsgütern mit längerem Gebrauchs- und höherem Anschaffungswert sowie anfallenden Mobilitätskosten (z.B. Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr) über den Regelbedarf nicht ausreichend Rechnung getragen wird.