Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen

Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Dresden, 27. Februar 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
der Freistaat Sachsen möchte die anliegenden Fragen zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen an die Bundesregierung stellen.

Im Namen der Sächsischen Staatsregierung bitte ich Sie, diese Fragen gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates an die Bundesregierung weiterzuleiten und auf die Tagesordnung der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Sven Morlok

Fragen an die Bundesregierung zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen

Im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 30. April 2003 war u.a. vereinbart worden, dass die Eisenbahnverbindung Wroclaw (Breslau) - Wegliniec (Kohlfurth) - Görlitz - Dresden ausgebaut und durchgängig elektrifiziert werden soll. Mit dem "Programm der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit", das am 21. Juni 2011 im Rahmen einer gemeinsamen Kabinettssitzung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vereinbart wurde, ist von beiden Seiten das Ziel bekräftigt worden, die noch fehlenden Abschnitte der Eisenbahnverbindung Breslau - Dresden zu elektrifizieren. Auf polnischer Seite sind der Ausbau für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Wroclaw - Wegliniec zwischenzeitlich bereits abgeschlossen. Gemäß Entwurf des "Umsetzungsdokumentes zur Strategie der Verkehrsentwicklung bis 2020" vom Dezember 2013 plant die Republik Polen die Elektrifizierung der Strecke Wegliniec - Zgorzelec.

Die Schienenverkehrsverbindungen zwischen der Republik Polen und dem Freistaat Sachsen werden auch zehn Jahre nach Vollzug der EU-Osterweiterung nicht ansatzweise den Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur gerecht. Deshalb hat der Freistaat Sachsen die Initiative ergriffen und den Ausbau sowie die Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz - Grenze D/PL im Frühjahr 2013 für den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Zum raschen Anschub des Projektes hat der Sächsische Landtag im Rahmen des Doppelhaushalts 2013/2014 Planungsmittel zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang war es zwischenzeitlich gelungen, mit den involvierten SPNV-Aufgabenträgern sowie der Arbeitsebene der DB AG einvernehmlich die verkehrliche Aufgabenstellung für das Projekt Elektrifizierung Dresden - Görlitz - Grenze D/PL abzustimmen. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, die DB AG mit Planungsleistungen im Umfang von ca. 10 Mio. Euro (HOAI 1 und 2) zu beauftragen. Eine entsprechende Planungsvereinbarung analog der für die Strecke Chemnitz - Leipzig zwischen dem Freistaat Sachsen und der DB AG bereits abgeschlossenen Vereinbarung befindet sich derzeit in Abstimmung.

Die von allen Seiten ursprünglich verfolgte Zielstellung, die Planungsvereinbarung noch im Jahr 2013 zu unterzeichnen, konnte jedoch nicht eingehalten werden, da seitens der DB AG im 4. Quartal des Jahres 2013 unerwartet Bedenken grundsätzlicher Art gegen die avisierte Vorplanung vorgebracht worden sind. Begründet wurde dies seitens der DB AG insbesondere mit dem Verweis darauf, dass die Bundesregierung diesbezüglichen Planungsinitiativen der Länder kritisch gegenüberstehe und die DB AG daher die Entscheidung zum Abschluss der Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen nicht nach eigenem Ermessen treffen könne. Die DB AG hat stattdessen den Freistaat Sachsen darauf verwiesen, die Planungsleistungen auszuschreiben, was auf Grund der Größenordnung eine europaweite Ausschreibung zur Folge hätte.

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