Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020

Die Ziffern 28 und 29 der Drucksache 88/1/20 HTML PDF sind durch folgende Ziffern zu ersetzen:

28. Hauptempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1 Nummer 18 (§ 24 Nummer 5a - neu - KrWG)

In Artikel 1 Nummer 18 ist nach § 24 Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

"5a. für bestimmte Erzeugnisse umweltbezogene Produktdeklarationen [environmental product declarations (EPD) als Umweltzeichen Typ III nach ISO 14025] zu erstellen sind, die Auskunft über die Materialzusammensetzung geben, insbesondere auch betreffend der Gehalte und Einbauorte von kritischen Rohstoffen und von Stoffen, die das effektive Recycling erschweren können, sowie Aussagen zur Demontage und zur Bewertung der Recyclingfähigkeit umfassen."

Begründung:

EPD´s sind europaweit eingeführte Umweltzeichen nach DIN ISO 14025, basierend auf der Ökobilanz ISO 14040/44, mit umfassender Beschreibung der Umweltleistung, bei der alle Materialflüsse systematisch erfasst und Umweltauswirkungen charakterisiert werden (z.B. der Treibhauseffekt im CO₂-Äquivalenten). Durch die Aufnahme in die Verordnungsermächtigungen nach § 24 KrWG soll die Möglichkeit eröffnet werden, das Instrument bei bestimmten Erzeugnissen nutzbar zu machen, um die Bereitstellung von Informationen für das künftige Recycling nach deren Gebrauch bereitzustellen.

29. Hilfsempfehlung zu Ziffer 28

Zu Artikel 1 Nummer 18 (§ 24 Nummer 6a - neu - KrWG)

In Artikel 1 Nummer 18 ist nach § 24 Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen:

"6a. für bestimmte Erzeugnisse umweltbezogene Produktdeklarationen zu erstellen sind, die

Begründung:

In einer Verordnung zur Kennzeichnung von Produkten sollte auch festgelegt werden, dass bestimmte Produkte hinsichtlich verschiedener Umweltauswirkungen zu beschreiben sind. Ein Beispiel hierfür sind EPD´s (environmental product declarations) als europaweit eingeführte und unabhängig verifizierte Umweltzeichen nach DIN ISO 14025. Sie basieren auf einer Ökobilanz nach ISO 14040/44 und enthalten umfassende Beschreibung der Umweltleistung, erfassen systematisch alle Materialflüsse und charakterisieren Umweltauswirkungen, z.B. der Treibhauseffekt im CO₂-Äquivalent. Eine EPD ist ein offizielles, transparentes und nicht wertendes Dokument, welches Ergebnisse einer Ökobilanz in einem standardisierten Format über einen Programmhalter veröffentlicht. Sie ist bereits im Baugewerbe als Grundlage von Nachhaltigkeitsbewertungen etabliert und u.a. Bestandteil bei Ausschreibungen von öffentlichen Bauvorhaben. Weitere allgemein anerkannte Verfahren der Produktdeklaration wären zu beachten und ggf. zu entwickeln.