Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels

Punkt 27 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

Zu Artikel 1 (TEHG)

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des Emissionshandels auf nationaler und europäischer Ebene darauf zu achten, dass Erleichterungen für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsanlagen zur innovativen Umwandlung von Kohle und Biomasse in Gas eingeräumt werden.

Begründung:

Die Entwicklung neuer Technologien zur umwelt- und klimaverträglichen Erzeugung von Chemierohstoffen aus Kohle und Biomasse stellt für die Energieverfahrenstechnik in Deutschland gegenwärtig eine der größten Herausforderungen dar. Als sehr vielversprechend werden Projekte der heimischen Kohlenutzung, insbesondere die Erforschung von innovativen Technologien zur Umwandlung von Kohle in Gas, angesehen. Die Umsetzung dieser Projekte soll nicht durch restriktive Auflagen aus dem Emissionshandel behindert werden. Es sollen im Gegenteil Erleichterungen wie die Bereitstellung von Fördermitteln oder kostenfreien CO₂-Emissionsberechtigungen in Betracht gezogen werden.