Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.