Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
(Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 016/4145 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG) - Drucksache 016/1371 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:

"Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:".

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 4 wird folgender Artikel 4a angefügt:

Artikel 4a
Einschränkung von Grundrechten

Fristablauf: 09.03.07

Erster Durchgang: Drucksache. 155/06 (PDF)