Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

a) Verfassungsbeschwerde der S. GmbH

unmittelbar gegen

mittelbar gegen

§ 238 Absatz 1 der Abgabenordnung wegen

Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 1 Satz 1, Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 GG

- 1 BvR 2237/14 -

b) Verfassungsbeschwerde der L. GmbH

unmittelbar gegen

mittelbar gegen

§ 233a in Verbindung mit § 238 Absatz 1 der Abgabenordnung wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit dem Grundsatz des Willkürverbots und der Systemstimmigkeit, Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 in Verbindung mit dem Übermaßverbot, Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 und Artikel 103 Absatz 1 GG

- 1 BvR 2422/17 -