Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
(Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG)

Punkt 2 b) der 831. Sitzung des Bundesrates am 9. März 2007

Der Bundesrat möge beschließen:

Die Bundesregierung wird gebeten, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG)" einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen.