Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: "Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern; Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten" - Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen - Punkt 9 der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019

Der Bundesrat möge die Entschließung mit folgender Änderung annehmen:

In dem Entschließungstext sind im ersten Satz hinter dem Wort "Zustellbranche" die Wörter "analog zu den heutigen Regelungen in der Fleischwirtschaft" einzufügen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die vorgenommene Ergänzung soll sicher stellen, dass für die Logistikbranche dieselben Regelungen, die für die Fleischbranche mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) eingeführt wurden, geschaffen werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Eine einheitliche Lösung für Ausnahmefälle erleichtert außerdem die Anwendung und Umsetzbarkeit und führt insofern zu mehr Rechtssicherheit.