Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu den Auswirkungen des Fremdenverkehrs in Küstenregionen - Aspekte der regionalen Entwicklung (2008/2132(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. Dezember 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union sechs große Küstenzonen zählt, nämlich Zonen am Atlantik, um die Ostsee, um das Schwarze Meer, um das Mittelmeer, an der Nordsee und in den Regionen in äußerster Randlage, von denen jede über ortsspezifische Ressourcen und ein eigenes Konzept für den Fremdenverkehr verfügt,

B. in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Teil der europäischen Bevölkerung an der 89.000 km langen europäischen Küste lebt,

C. in der Erwägung, dass die in der Meerespolitik der Europäischen Union verwendete Definition von "Küstenzonen", d.h. an der Küste oder innerhalb von 50 km Luftlinie zwischen Küste und Hinterland gelegene Zonen oder Gebiete, zutreffend ist,

D. in der Erwägung, dass die Küstenregionen für die Europäische Union von großer Bedeutung sind, da auf sie ein wichtiger Teil der Wirtschaftstätigkeiten konzentriert ist,

E. in Erwägung der Definition des integrierten Küstenzonenmanagements und der Rolle, die der Fremdenverkehr bei der Erreichung dieses Ziels spielt,

F. in der Erwägung, dass die positive Entwicklung von Küstenregionen nicht nur der Bevölkerung in Küstengebieten, sondern allen Menschen, die in der Europäischen Union leben, zugute kommt,

G. in der Erwägung, dass der Fremdenverkehr, der in diesen Regionen traditionell die Hauptbeschäftigung darstellt, die sozioökonomische Entwicklung durch eine Erhöhung des BIP und der Beschäftigungsquote zwar positiv beeinflusst, aufgrund seiner Saisonabhängigkeit und der Beschäftigung gering qualifizierter Arbeitnehmer, der geringen Integration zwischen Küste und Hinterland, der mangelnden Diversifizierung der Wirtschaft und der Verarmung des natürlichen und kulturellen Erbes jedoch auch negative Auswirkungen auf das jeweilige Gebiet haben kann,

H. in der Erwägung, dass sich in den verschiedenen operationellen Programmen für den Zeitraum 2007-2013 praktisch kein spezifischer Hinweis auf die Küstenzonen findet, weshalb es an zuverlässigen sozioökonomischen und finanziellen Vergleichsdaten für den Küstentourismus fehlt,

I. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Stärke des Sektors in Ermangelung verlässlicher Vergleichsdaten für den Küstentourismus unterschätzt werden kann, was zu einer Unterbewertung des wirtschaftlichen Wertes der Erhaltung der Meeresumwelt und zu einer Überbewertung der Rolle von Investitionen bei der Verwirklichung dieses Ziels führt,

J. in der Erwägung, dass es aufgrund mangelnder Informationen über die in den Küstenzonen eingesetzten Fördermittel der Europäischen Union schwierig ist, eine quantitative Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen der Strukturfonds auf den Küstentourismus vorzunehmen,

K. in der Erwägung, dass sich der Fremdenverkehr im Querschnittsbereich verschiedener Politikbereiche der Europäischen Union befindet, die in beträchtlicher Weise seine Fähigkeit beeinflussen, zum sozialen und territorialen Zusammenhalt beizutragen,

L. in der Erwägung, dass die Strukturfonds die Entwicklung der Küstenregionen in qualitativer Hinsicht positiv beeinflussen können, indem sie die örtliche Wirtschaft ankurbeln, private Investitionen anregen und den nachhaltigen Fremdenverkehr fördern,

M. in der Erwägung, dass die entsprechenden Auswirkungen in Gebieten wie den kleinen Inseln in den Regionen in äußerster Randlage oder in den Küstenzonen, in denen der Küstentourismus den wichtigsten Wirtschaftsbereich darstellt, deutlicher sichtbar sind,

N. in der Erwägung, dass die Küstengebiete stark von ihrer geografischen Lage geprägt sind, weshalb eine strukturierte Strategie vonnöten ist, die ihren spezifischen Merkmalen, dem Grundsatz der Subsidiarität und der Notwendigkeit eines Entscheidungsprozesses, der die Kohärenz zwischen den Sektoren gewährleistet, Rechnung trägt,

O. in der Erwägung, dass es sich bei den Küstenregionen außerdem häufig zugleich um entlegene Regionen handelt wie kleine Inseln, Regionen in äußerster Randlage oder um Küstengebiete mit einer hohen Abhängigkeit vom Fremdenverkehr und einer eingeschränkten Zugänglichkeit außerhalb der Hochsaison, in denen zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts die Infrastruktur verbessert und regelmäßigere Verbindungen zwischen der Küste und dem Hinterland geschaffen und die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit außerhalb der Hochsaison mit investitionsfördernden Strategien für das territoriale Marketing und die integrierte Wirtschaftsentwicklung unterstützt werden müssen,

P. in der Erwägung, dass die Küstenzonen, auch wenn sie ähnliche Probleme haben, nicht über spezifische Instrumente verfügen, die einen strukturierten Ansatz und eine bessere Kommunikation zwischen den Hauptakteuren, die häufig unabhängig voneinander und isoliert tätig sind, ermöglichen würden,

Q. in der Erwägung, dass umfassende Lösungen für konkrete Probleme auf lokaler und regionaler Ebene von den öffentlichen Behörden in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor gefunden und umgesetzt werden können, wobei sowohl Umweltinteressen als auch Gemeinschaftsinteressen berücksichtigt werden müssen,

R. in der Erwägung, dass die Schaffung politischer Instrumente zu stärker integrierten und nachhaltigeren Entwicklungsstrategien beitragen wird, die die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und gleichzeitig die natürlichen und kulturellen Ressourcen bewahren, sozialen Bedürfnissen entsprechen und verantwortungsvolle Fremdenverkehrsmodelle fördern,

S. in der Erwägung, dass diese Instrumente dazu beitragen könnten, in den Küstenzonen qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und die Saisonabhängigkeit zu verringern, indem verschiedene Formen des Fremdenverkehrs und andere Aktivitäten auf dem Meer oder an der Küste miteinander verbunden würden, wodurch das Angebot an die hohen Erwartungen und Anforderungen der modernen Touristen angepasst würde und hochwertige Beschäftigungsverhältnisse entstünden,

T. in der Erwägung, dass das in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 festgelegte Ziel der "Europäischen territorialen Zusammenarbeit" wirksam zu den oben genannten Prioritäten beitragen kann, indem Kooperationsprojekte finanziert und Partnerschaftsnetze zwischen den sektorspezifischen Akteuren und den Küstengebieten entwickelt werden; unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass es in diesem Zusammenhang wichtig ist, den in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 vorgesehenen Verbund für territoriale Zusammenarbeit als ein Instrument für die Einrichtung von stabilen Kooperationen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung der Küstenregionen, an denen sich die örtlichen Partner und die Sozialpartner beteiligen, zu nutzen,