Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

TOP 26 der 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005

Der Bundesrat möge zum Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:

Der Bundesrat bekräftigt weiterhin die Notwendigkeit, die gesundheitliche Prävention in Deutschland zu fördern. In seiner Entschließung vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 780/03(Beschluss) PDF ) hat der Bundesrat die Bundesregierung bereits aufgefordert, ein Präventionsgesetz vorzulegen. Darin sollten vor allem auch die prioritären Ziele unter gleichzeitiger Stärkung der Eigeninitiative und Eigenverantwortung festgeschrieben werden. Dabei hat der Bundesrat beschlossen, dass die Länderkompetenz im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung gewahrt bleiben müsse. Prävention und Gesundheitsförderung fielen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in die Zuständigkeit der Länder. Zusätzliche Verwaltungsstrukturen dürften nicht aufgebaut werden.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der konkret vorliegende Gesetzentwurf diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Er weist Überregulierungen auf, schafft neue bürokratische Strukturen und beachtet die originäre Kompetenz der Länder im Gesundheitsbereich nicht ausreichend.

Es muss eine grundlegende Überarbeitung der Regelungen erfolgen, um einfachere und transparentere Organisationsstrukturen zu schaffen, die den bürokratischen Aufwand verringern und die verfassungsmäßige Kompetenzordnung hinreichend beachten.