Beschluss des Bundesrates
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Februar 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich einer Öffnung des Versandhandels für nicht Lebensmittel liefernde Tiere auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel bleiben bestehen.

Die Bundesregierung wird mit Nachdruck gebeten, sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für eine Verschreibung auf Basis der in Deutschland geltenden Vorschriften harmonisiert werden.

Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten, die neu aufgenommene Bindung der Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch bei nicht Lebensmittel liefernden Tieren durch den Tierhalter an den behandelnden Tierarzt durch Einführung von Dokumentationspflichten für den Tierhalter zumindest im gewerbs- und berufsmäßigen Bereich überwachbar zu machen.