Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Übernahme der Kosten von PSA-Tests im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat hat in seiner 797. Sitzung am 12. März 2004 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Übernahme der Kosten von PSA-Tests im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, den Gemeinsamen Bundesausschuss als Nachfolgegremium des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nachhaltig zu bitten, die prostataspezifische Antigen-Testung (PSA-Testung) als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unverzüglich in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie aufzunehmen.

Begründung

Prostatakrebs ist der häufigste bösartige Tumor des Mannes. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es etwa 700 000 Behandlungsfälle, fast 15 000 Männer sterben jährlich an den Folgen eines fortgeschrittenen Prostatakarzinoms. GKV-Versicherte haben einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen; Frauen frühestens vom Beginn des 20. Lebensjahres an, Männer ab dem 45. Lebensjahr (§ 25 Abs. 2 SGB V). Das Gesetz überträgt dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Befugnis, diesen Anspruch in den nach § 92 SGB V zu erlassenden Krebsfrüherkennungsrichtlinien zu konkretisieren.

Der Bundesrat hat mit einer am 14. März 2003 einstimmig gefassten Entschließung die Bundesregierung gebeten, den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu veranlassen, die prostataspezifische Antigen-Testung (PSA-Testung) zur Früherkennung von Prostatakrebs als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Krebsfrüherkennungsrichtlinien aufzunehmen.

Trotz dieser Entschließung hat der Bundesausschuss Ende letzten Jahres beschlossen die PSA-Testung zur Früherkennung vorerst jedoch nicht in das Programm der gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen aufzunehmen.

Es sollen zunächst die Ergebnisse mehrerer Studien abgewartet werden, die jedoch frühestens in einigen Jahren vorliegen werden.

Die gesetzliche Früherkennung des häufigsten Tumors bei Männern bleibt damit auf die relativ ungenaue rektale Tastuntersuchung ab einem Alter von 45 Jahren beschränkt. Wie hilfreich und für die Betroffenen lebensrettend der flächendeckende Einsatz der PSA-Testung ist, belegen die Entwicklungen in den USA.

Wegen des starken Anstiegs der Mortalitätsraten und mit Blick auf zuletzt über 40 000 jährliche Todesfälle aufgrund von Prostatakarzinomen wurde dort vor 10 Jahren im Rahmen der Vorsorge die PSA-Testung flächendeckend eingeführt. Die Erfolge sind signifikant. Inzwischen ist es gelungen, die Zahl der jährlichen Todesfälle um 25 Prozent von über 40 000 auf voraussichtlich knapp 30 000 im Jahr 2002 zu senken.

Die Kosten der PSA Testung sind vergleichsweise marginal im Verhältnis zu den immensen Behandlungskosten, die für Patienten anfallen, die an einem fortgeschrittenen Prostatakarzinom leiden.

Unabhängig von dieser rein ökonomischen Kosten-Nutzen-Rechnung muss zudem bedacht werden, dass durch eine frühzeitige Karzinomerkennung in einer Vielzahl von Fällen nicht nur der Krebstod verhindert, sondern auch großes persönliches Leid vermieden werden kann. Würde es in Deutschland gelingen, die Zahl der Todesfälle wie in den USA um 25 Prozent zu senken, so wären dies fast 4 000 Menschenleben, die jährlich gerettet werden könnten.

Im Übrigen wird auf die Begründung zur Bundesrats-Drucksache 913/02 - Beschluss - verwiesen.