Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zur Griechenlandhilfe, zum ESM, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Artikels 136 AEUV

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 23. Februar 2012
Der Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Baden-Württembergs hat beschlossen, beigefügte Fragen an die Bundesregierung zur Griechenlandhilfe, zum ESM, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Artikels 136 AEUV zu stellen.

Ich bitte Sie, die Fragen an die Bundesregierung weiterzuleiten und auf die Tagesordnung der 893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski

Fragen an die Bundesregierung zur Griechenlandhilfe, zum ESM, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Artikels 136 AEUV

Zu Griechenland:

Hintergrund:

In der Erklärung des Europäischen Rates zu Wachstum und Beschäftigung vom 30. Januar 2012 wird festgestellt, dass die Gewährleistung von Finanzstabilität und Haushaltskonsolidierung zwar eine Voraussetzung für Wachstum und mehr Beschäftigung darstellt, für sich genommen aber nicht hinreichend ist. In diesem Sinne enthält die Erklärung Vorschläge für das weitere Vorgehen, wobei auch auf die divergierende Wirtschaftslage der Mitgliedstaaten und das Erfordernis, die sozialen Folgen der Krise gebührend zu beachten, hingewiesen wird.

Zum Paket ESM/Fiskalpakt/Änderung Art. 136 AEUV:

Hintergrund:

Die Vorlage und die Beratungen über das Gesetzespaket zur Ratifikation und Umsetzung des ESM, des Fiskalpakts und der Vertragsänderung des Art. 136 AEUV stehen in Kürze an. Die Bundesregierung hat den Ländern insbesondere hinsichtlich des ESM in den vergangenen Monaten mehrfach weitgehende Informations- und Beteiligungsrechte in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Länder handelt es sich beim Fiskalpakt und beim ESM um Angelegenheiten der EU. Entsprechend greifen bei Ratifikation, späterer Änderung und Vollzug der Verträge die etablierten Mitwirkungsrechte von Bundesrat und Bundestag gemäß Art. 23 GG. Die Zustimmung des Bundesrates zur Ratifikation der Vorhaben wird auch maßgeblich von der Gewährleistung dieser Mitwirkungsrechte abhängen.

Der Bundesregierung galt zudem die Vertragsänderung des Art. 136 AEUV in der Vergangenheit als primärrechtliche Voraussetzung für die Einrichtung des ESM, der im Juli 2012 seine Tätigkeit aufnehmen soll. Die Ratifikation der Vertragsänderung durch die 27 Mitgliedstaaten der EU wird jedoch absehbar nicht vor Ende des Jahres 2012 vollzogen sein.