Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz - WSVZuAnpG)

Der Bundesrat hat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. Februar 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.