Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

Punkt 1a) der 921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014

Der Bundesrat möge Ziffer 4 der vom Finanzausschuss in Drucksache 100/1/14 empfohlenen Stellungnahme wie folgt fassen:

Für die Kommunen ist es unerlässlich, zeitnah Planungssicherheit zu erhalten. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sollten daher alsbald erarbeitet werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Gesetze mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von 5 Mrd. Euro in Kraft treten können.