Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Pauschale für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 (GräbPauschV 2004/2005)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit Schreiben vom 1. Februar 2005 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates

Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 der Verordnung über die Pauschale für die Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 (GräbPauschV 2004/2005) zugestimmt.

Ferner hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, nach der die Bundesregierung um Prüfung gebeten wird, ob die für das Land Hessen vorgesehene Pauschale im Hinblick auf die im Jahr 2004 neu in die Gräberlisten aufgenommene Sammelgrabfläche angepasst werden kann.

Die Bundesregierung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Verordnung legt bei der Berechnung der Pauschale für die Jahre 2004 und 2005 für die einzelnen Länder die Gräberzahlen bzw. Sammelgrabflächen des Jahres 2003 zugrunde.