Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Kontenabrufverfahrens nach § 6 Absatz 6 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift

Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat begrüßt das Kontenabrufverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, welches unter Einbeziehung der Erfahrungen der Unterhaltsstellen eingeführt wurde. Die Einschätzung, dass hier eine Verbesserung für den Rückgriff in Unterhaltsangelegenheiten erreicht wurde, wird geteilt.

Begründung:

Alleinerziehendenhaushalte - deren Anteil an allen Familien in den letzten Jahren gestiegen ist - weisen ein überdurchschnittliches Armutsrisiko auf. Mit dem Unterhaltsvorschuss besteht eine familienbezogene Leistung, die speziell Alleinerziehenden und ihren Kindern hilft, ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.

Nach der im Auftrag des Bundes erarbeiteten Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hätte unter anderem der Unterhaltsvorschuss einen der größten relativen Effekte auf die Verminderung der Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden beim Einsatz zusätzlicher öffentlicher Mittel. Weiter wird festgestellt, dass die Leistung die wirtschaftliche Stabilität der Familien sichert, indem sie die Einkommensposition von Alleinerziehenden verbessert und einem Teil der Familien den Bezug von Arbeitslosengeld II erspart. Überdies werden dabei positive Erwerbsanreize für Alleinerziehende gesetzt, da von der Leistung effektiv nur Alleinerziehende profitieren, die sich außerhalb des SGB II-Bezugs befinden.