Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten

Punkt 29 der 842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 13 in BR-Drucksache 102/1/08 beschließen:

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Versteigerung der Emissionszertifikate für den Energiesektor, für Altkraftwerke auch zu 100 % von Anfang an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die großen Energieversorgungsunternehmen die Zertifikate bereits in die Stromkosten "eingepreist" haben, obwohl sie kostenlos zugeteilt wurden.

Allerdings sieht der Bundesrat auch die Notwendigkeit, ein differenziertes Versteigerungskonzept zu entwickeln, das Neuinvestitionen in klimaverträglichere Fossil-Kraftwerke unterstützt - und nicht behindert.

Der Ersatz der Altkraftwerke durch effizientere Kraftwerke der bestverfügbaren Technik, vor allem in KWK, ist Baustein der Klimaschutzstrategie. Ohne diese Investitionen wird Deutschland sein Ziel einer CO₂-Minderung von 40 % bis 2020 nicht erreichen. Nach Auffassung des Bundesrates soll das Aufkommen aus der Versteigerung der Zertifikate für Klimaschutzzwecke und zur Förderung umweltverträglicher dezentraler Energieanlagen verwendet werden.