Antrag des Landes Brandenburg
Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften

Punkt 5 der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgenden Gründen zu verlangen:

Begründung:

Der Bundesrat hält eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten für erforderlich. Nach dem vorliegenden Gesetz ist lediglich eine Verschlüsselung durch gängige Standards für sicheren Mailversand (SSL, SMTP/TLS) gewährleistet, geht aber nicht darüber hinaus. Sie wird zudem nur innerhalb des De-Mail-Netzwerkes aufrecht erhalten. Verschlüsselt wird allein der Transport, nicht aber die Nachricht selbst. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet nicht statt, die Nachrichten werden zur Überprüfung von Viren und zur Prüfung, ob es sich um eine SPAM-Mail handelt, kurzfristig entschlüsselt. Während dieses Vorganges sind die Nachrichten einem erhöhten Risiko des Angriffes durch unbefugte Dritte ausgesetzt. Der Bundesrat hat daher datenschutzrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Verschlüsselung und fordert die Bundesregierung auf, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorzusehen. Kern dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es, die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz der elektronischen Kommunikation zu sichern. Dies ist aber nur möglich, wenn eine durchgehende Verschlüsselung von E-Mails gewährleistet wird. Diese Forderung hat der Bundesrat bereits im ersten Durchgang aufgestellt. Bezüglich der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind jedoch keine Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorgenommen worden, außer einer erweiterten Informationspflicht über die Unterschiede der gesetzlich vorgesehenen Verschlüsselung zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

2. Zu Artikel 1 (§ 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 De-Mail-G)

Artikel 1 Abschnitt 2 ist in § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 wie folgt zu fassen:

"1. im Domänenteil eine providerunabhängige national einheitliche Bezeichnung;"

Begründung:

Der Bundesrat bekräftigt seine Stellungnahme vom 26. November 2010, mit der bereits eine entsprechende "im Domänenteil providerunabhängige national einheitliche Bezeichnung" für -Mails gefordert wurde. Diese wurde auch bei der Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften am 7. Februar 2011 unterstützt.

Im vorliegenden Gesetz ist keine entsprechende Änderung in Artikel 1 Abschnitt 2 § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer eins vorgenommen worden. Stattdessen soll mit der Einführung von De-Mail-Diensten nun nur "eine Kennzeichnung" festgelegt werden, die providerabhängige Domänenteile erlaubt. Das erschwert den Wechsel eines Nutzers zu einem anderen Provider und behindert den Wettbewerb. Die einheitliche Kennzeichnung zur Erkennbarkeit bzw. Unterscheidbarkeit der De-Mail-Adressen von herkömmlichen Mail-Adressen muss zwingender Bestandteil des Sicherheitskonzepts und der wirtschaftlichen Nutzung der De-Mail sein. Diese Vorgabe ist aber nicht nur aus Transparenzgründen notwendig. Eine Steuer-ID wird einheitlich für jeden Bürger erstellt. Das muss bei einer De-Mail-Adresse auch möglich gemacht werden. Eine einheitliche Kennzeichnung ist auch zwingende Voraussetzung dafür, dass De-Mail-Adressen frei portierbar sind. Aus Nutzersicht ist es vollkommen inakzeptabel, wenn derartige Adressen aufgrund firmenspezifischer Bezeichnungen bei einem Wechsel des akkreditierten Diensteanbieters wertlos würden. Eine Neuregistrierung für den Nutzer wäre die Folge. Deshalb wird eine einheitliche Bezeichnung bzw. Kennzeichnung im Domänenteil der De-Mail-Adressen gefordert.

Die Bundesregierung schreibt in den Erläuterungen zu ihrem Gesetzentwurf: "Bei einer konservativen Nutzenbetrachtung wird ferner davon ausgegangen, dass pro Jahr ca. 17,5 Milliarden Briefsendungen im lizenzpflichtigen Bereich verschickt werden." Nur wenn die Nutzer problemlos den Provider wechseln können, wird es einen Wettbewerb der Provider geben. Derzeitige Preise für elektronische Nachrichten werden nur sinken, wenn Wettbewerb entsteht. Neben den privaten Verbrauchern können damit aber auch öffentliche Haushalte erhebliche Reduktionen von Portokosten realisieren. Schon die Absenkung des Portos um nur einen Cent würde zu einer Entlastung der Nutzer um 175 Mio. € p.a. führen.