Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 93. Sitzung am 24. Februar 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/4776 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder - Drucksache 17/3305 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 18.03.11

Erster Durchgang: Drucksache. 486/10 (PDF)

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

"Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 werden die folgenden Artikel 3 und 4 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. September 2010 (BGBl. I S. 2248) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 835 wird wie folgt geändert:

2. § 850k wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

§ 314 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

"Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 1 Nummer 3 sowie Artikel 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz mit Wirkung vom 29. Mai 2009 in Kraft."