Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für das integrierte Programm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007 bis 2013))

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Ausschuss der Kommission für das integrierte Programm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007 bis 2013)* ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.


* vgl.
Drucksache 578/04 (PDF) = AE-Nr. 042599 (Beschl 1720/2006/EG v. 15.11.06, ABl. L 327 v. 24.11.06, S. 45)