Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vom 29. April 2008 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 10. Februar 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen - Drucksache 17/4500 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vom 29. April 2008 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits - Drucksache 17/3963 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 18.03.11
Erster Durchgang: Drucksache. 648/10 (PDF)