Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 24. Sitzung am 25. Februar 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/571 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - Drucksache 17/427 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 26.03.10
Erster Durchgang: Drucksache. 806/09 (PDF)