Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2009 zu den Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger, die bürgerlichen Freiheiten und die Demokratie in Nicaragua

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Dezember 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in Erwägung der Betrugsvorwürfe in Zusammenhang mit den Ergebnissen der Kommunalwahlen vom 9. November 2008, die in den Berichten des EU-Sachverständigenteams erhoben werden, in denen auf den mangelnden Willen der nicaraguanischen Behörden hingewiesen wurde, einen wirklich demokratischen Wahlprozess zu organisieren; in Erwägung der damit einhergehenden Gewaltakte, die sich vor allem gegen die Medien richteten, sowie der daraus herrührenden Polarisierung und Zusammenstöße,

B. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und mehrere nicaraguanische NGO sich über den Grad an Transparenz bei den Wahlen besorgt gezeigt haben,

C. in Erwägung der Entschließungen des Obersten Wahlrats vom 11. Juni 2008, in denen einerseits der Sandinistischen Erneuerungsbewegung (MRS) die Rechtspersönlichkeit entzogen und andererseits geltend gemacht wurde, dass die Konservative Partei (PC) die Voraussetzungen, um an den Kommunalwahlen im November 2008 teilnehmen zu können, nicht erfüllt habe, wodurch die Teilnahme dieser beiden Parteien verhindert wurde,

D. in Erwägung der zahlreichen Angriffe und Anfeindungen gegenüber Menschenrechtsorganisationen und deren Mitgliedern, Journalisten und Medienvertretern, die seit einigen Monaten von Personen, politischen Kräften und Organisationen, die in Verbindung zur Staatsmacht stehen, ausgehen,

E. in Erwägung des Vorschlags des nicaraguanischen Vizeministers für Zusammenarbeit, einen gemeinsamen Besteuerungsmechanismus für die finanziellen Hilfen der NGO einzuführen, sowie der Ermittlungen bei mehreren NGO wegen angeblicher Missachtung der gesetzlichen Auflagen und der Beschuldigungen gegen 17 Menschenrechtsorganisationen wegen "Dreiecksgeschäften bei Finanzmitteln",

F. in Erwägung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Verteidiger der sexuellen und reproduktiven Rechte, einschließlich der Unterstützer eines vergewaltigten Mädchens, bei dem zu einem Zeitpunkt eine Abtreibung vorgenommen wurde, um sein Leben zu retten, als Abtreibung aus medizinischen Gründen offiziell keine Straftat war,

G. in der Erwägung, dass die Entwicklung und die Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ebenso wie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten fester Bestandteil der Außenpolitik der Europäischen Union sein müssen,

H. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Partner, wenn sie Vereinbarungen mit Drittstaaten unterzeichnen, die eine Menschenrechtsklausel enthalten, die Verantwortung dafür übernehmen, dafür Sorge zu tragen, dass internationale Menschenrechtsstandards beachtet werden, und dass diese Klauseln auf Gegenseitigkeit beruhen,

I. in Erwägung der immer größeren Armut, in die Nicaragua in den letzten beiden Jahrzehnten geraten ist,