Beschluss des Bundesrates
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 880. Sitzung am 25. Februar 2011 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.