Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08

Punkt 29 der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008

Der Bundesrat möge ergänzend beschließen:

In Europa entwickeln sich gegenwärtig verschiedene Ansätze zur grafischen Umsetzung der in den Lebensmitteln enthaltenen Nährwerte. In Großbritannien erfolgt die Kennzeichnung der Lebensmittel nach den Farben der Ampel (rot, gelb und grün), in Deutschland gibt es Initiativen für eine freiwillige Kennzeichnung auf der Basis des Vorschlags des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ("1 plus 4"-Vorschlag).

Um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Nährwerte in grafischer Form und damit für den Verbraucher möglichst einfach und verständlich anzugeben. Eine grafische Umsetzung ist gegenüber einer Angabe in Textform auf den ersten Blick erkennbar und ermöglicht eine allgemein verständlichere Darstellung der Nährwertinformationen.

Dazu ist insbesondere erforderlich, den Prozentsatz der in Anhang XI Teil B des Verordnungsvorschlags festgelegten Referenzmengen (empfohlene Tagesmenge eines Erwachsenen) grafisch, z.B. in Form von gefüllten Säulen, darzustellen.

Da eine grafische Kennzeichnung von Lebensmitteln möglicherweise zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber solchen Lebensmitteln führt, die nur in Textform gekennzeichnet sind, sollte eine grafische Kennzeichnung nicht auf freiwilliger Basis den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden, sondern verpflichtend und einheitlich für ganz Europa gelten.