Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz KOM (2006) 744 endg.; Ratsdok. 6307/07

Europäische Kommission Brüssel, den 13. September 2007
Vizepräsidentin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,
ich danke Ihnen für den Beitrag des Bundesrates zu der Konsultation, die zum Grünbuch der Kommission zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz durchgeführt wird. Wir werden die vorgetragenen Standpunkte sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie bei den Folgemaßnahmen zur Konsultation berücksichtigt werden.

Die Konsultationsperiode endete am 15. Mai. Bisher sind mehr als 300 Antworten eingegangen. Wir sind dabei die Antworten zu analysieren und ermitteln, welche der angesprochenen Fragen für Verbraucher und Unternehmen besonders relevant sind. Eine Zusammenfassung der Beiträge wird im Oktober dieses Jahres veröffentlicht Gestützt auf das Ergebnis der Konsultation werden wir über legislative Folgemaßnahmen entscheiden.

Es wäre natürlich verfrüht, bereits jetzt Schlussfolgerungen aus der Konsultation zu ziehen, bevor alle Antworten analysiert worden sind. Allerdings scheint eine zielgerichtete Vollharmonisierung der Verbraucherrechte in spezifischen Bereichen breite Unterstützung zu finden, sofern unter. Binnerunarktgesichtspunkten stichhaltige Gründe angeführt werden können. Dies scheint die ursprüngliche Einschätzung der Kommission zu bestätigen. Es besteht nicht die Absicht, das Verbrauchervertragsrecht generell zu harmonisieren; eine Harmonisierung ist MW in den Bereichen realisierbar, in denen die Rechtszersplitterung für Unternehmen und Verbraucher zu. Problemen führt.

Mit freundlichen Grüßen,
Margot Wallström