Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) KOM (2008) 46 endg.; Ratsdok. 6222/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 12. Februar 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 4. Februar 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 4. Februar 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 606/90 = AE-Nr. 902086

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) (Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einleitung

In dieser Mitteilung wird ein Konzept zur Modernisierung und Vereinfachung der Erhebung, des Austauschs und der Verwendung der Daten und Informationen dargelegt, die für die Festlegung und Umsetzung der Umweltpolitik erforderlich sind. Nach diesem Ansatz werden die gegenwärtigen, zumeist zentralisierten Berichterstattungssysteme nach und nach durch Systeme ersetzt, die auf Datenzugang, Datenaustausch und Interoperabilität basieren.

Allgemeines Ziel ist es, Qualität und Verfügbarkeit der für die Umweltpolitik erforderlichen Informationen entsprechend dem Ziel der besseren Rechtsetzung zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Zunächst wird eine Reihe von Grundsätzen vorgeschlagen, auf deren Grundlage Umweltdaten und -informationen künftig erhoben, ausgetauscht und verwendet werden sollten. Ein wichtiger Schritt zur Konkretisierung dieses Konzepts besteht darin, das Verfahren, nach dem die in den verschiedenen Umweltvorschriften vorgesehenen Informationen verfügbar gemacht werden durch ein Rechtsinstrument zu aktualisieren, das 2008 vorgeschlagen werden soll und darin bestehen dürfte, dass die geltende "Richtlinie zur Vereinheitlichung der Berichterstattung" (91/692/EG) überarbeitet wird.

Eine derartige Überarbeitung wird auch die unmittelbare Gelegenheit bieten, eine begrenzte Anzahl überholter Berichterstattungsvorschriften aufzuheben, und dürfte aus den folgenden Gründen zur weiteren Vereinfachung und Modernisierung beitragen:

In der Mitteilung sind auch andere flankierende Maßnahmen dargelegt, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene getroffen werden müssen, damit die nachstehend erläuterten Grundsätze umgesetzt werden können.

2. Grundsätze des gemeinsamen Umweltinformationssystems

Das gemeinsame Umweltinformationssystem (SEIS) sollte sich auf folgende Grundsätze stützen:

Diese Grundsätze sind das Ergebnis mehrjähriger Studien und Expertengutachten; sie sollen gewährleisten dass Umweltinformationen möglichst sinnvoll organisiert werden, und insbesondere sicherstellen, dass die derzeitigen Investitionen in Überwachungs- und andere Datenerfassungsprozesse unter dem Gesichtspunkt des Nutzens der resultierenden Daten den größtmöglichen Vorteil erbringen. Die Grundsätze werden der Tatsache gerecht, dass öffentliche Behörden EU-weit (ob auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene) zwar große Datenmengen erheben, diese Daten jedoch nicht immer effizient nutzen, weil ihre Existenz entweder kaum bekannt ist oder legale, finanzielle, technische und prozedurale Hindernisse bestehen.

3. Warum ist SEIS erforderlich?

Das Sechste Umweltaktionsprogramm (6. UAP) hat bestätigt, dass fundierte Informationen über den Zustand der Umwelt und über die wichtigsten Tendenzen, Einflüsse und Ursachen der Umweltveränderung für die Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik und - - allgemeiner - für die Befähigung der Bürger unerlässlich sind. Da die Umwelt ein öffentliches gemeinnütziges Gut ist, ist es ebenso wichtig, dass diese Informationen weitestgehend ausgetauscht und allgemein zugänglich gemacht werden.

In Europa hat der Austausch von Umweltinformationen keinen Neuwert.

Umweltinformationssysteme werden seit langem mit Erfolg eingesetzt, um die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltvorschriften zu untermauern, und, in jüngerer Zeit, um die verschiedenen politisch motivierten Indikatorenprozesse, die von der EU und den Mitgliedstaaten eingeführt wurden, zu fördern. Was die Prioritäten des 6. UAP anbelangt, so stehen wir heute allerdings vor neuen Herausforderungen (hier sind vor allem die Anpassung an den Klimawandel, die Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu nennen), die eine noch effizientere Nutzung existierender Informationen erfordern dürften. Die jüngsten Waldbrände, Hochwasser- und Dürrekatastrophen zeigen, wie wichtig es ist, schnell und leicht auf akkurate Umweltinformationen zurückgreifen zu können.

Die neuen Herausforderungen eröffnen auch neue Perspektiven. Vor allem die Technologie macht es heute möglich, über Echtzeitdaten zu verfügen, die es gestatten, sofortige Entscheidungen zu treffen und in bestimmten Fällen auch Leben zu retten. Sofern bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind, z.B. in Bezug auf die Einheitlichkeit von Formaten und die Interoperabilität von Datensystemen, können Daten zunehmend so kombiniert werden dass die Art von integrierter Analyse möglich ist, von der eine gute Politik abhängt.

4. Ozon-Web: Ein Fallbeispiel

Im Jahr 2006 haben 22 Länder der Europäischen Umweltagentur (EUA) regelmäßig zeitnahe Ozonwerte mitgeteilt, während fünf weitere Länder den Aufbau des Projekts mitgestalteten.

Das Internetwerkzeug "Ozon-Web" verbuchte im Juli 2006 einen ersten Erfolg, als es als Pilotprojekt auf der EUA-Website freigeschaltet wurde. Nach und nach wurden immer mehr Daten übermittelt, bis am Ende des Sommers rund 700 Messstationen europaweit nahezu in Echtzeit Daten für die Ozon-Website bereitstellten.

Die Website gibt Datenproduzenten, Luftqualitätsexperten und EU-Bürgern einen Überblick über die Lage in Europa, ermöglicht die Verfolgung der Entwicklung der Luftqualität in einer bestimmten Region und informiert Benutzer durch Links zu nationalen und regionalen Ozon-Websites über lokale Luftqualitätsdaten. Der Vergleich der Luftqualitätsbedingungen diesseits und jenseits nationaler und regionaler Grenzen wird erleichtert.

Die Ozon-Website der EUA veröffentlicht nahezu in Echtzeit gemessene Ozonwerte in einer Kartenschnittstelle und gibt Hintergrundinformationen über die Auswirkungen der Luftqualität im Allgemeinen. Die Informationen auf der EUA-Website werden in vielen Fällen alle zwei Stunden aktualisiert. Eine EU-weite Datenerfassung würde es gestatten, das System für die Mitteilung von Sommerozonwerten an die Kommission zu verwenden. Die EUA plant, das Projekt "Ozon-Web" auf andere Schadstoffe auszudehnen; das System kann jedoch nur ordnungsgemäß funktionieren, wenn alle Mitgliedstaaten teilnehmen. Ein voll entwickeltes System könnte daher Informationen für die Bürger bereitstellen, den Datenbedarf von Wissenschaftlern decken, der EUA Informationen über den Umweltzustand und der Kommission Informationen über die Einhaltung von Umweltvorschriften liefern. Ozon-Web ist ein aktuelles und konkretes Beispiel für die Art von Dienstleistungen, die ein offenes gemeinsames Umweltinformationssystem bieten kann, und festigt als solches das SEIS-Konzept. Es ist jedoch auf einen einzigen Schadstoff begrenzt. Konzepte dieser Art müssen jedoch breiter angelegt sein und eine sehr viel größere Palette umweltpolitisch relevanter Informationen umfassen, um die zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erforderlichen integrierten Analysen untermauern zu können.

5. Welche Vorteile wird SEIS erbringen?

5.1. Vereinfachung und Effizienz

Obgleich die Vorteile eines politischen Engagements auf Basis der genannten Grundsätze über die Vereinfachung an sich hinausgehen, bilden sie dennoch den konzeptuellen Rahmen, der zur Vereinfachung der gegenwärtigen Berichts- und Überwachungspflichten erforderlich ist.

Wie in der Einleitung bereits erwähnt, ist die Aktualisierung der Vorschriften für die Zugänglichmachung der in den Umweltvorschriften der Gemeinschaft vorgesehenen Informationen ein wichtiger Schritt zur Durchführung des SEIS-Konzeptes. Die Abschaffung des Papierformats für die Berichterstattung wird die Informationsübermittlung leichter, flexibler und effizienter machen.

Wie ebenfalls in der Einleitung erwähnt und vorausgesetzt, ein solcher Vorschlag wird durch ein politisches Engagement auf Basis der SEIS-Grundsätze flankiert, wird das System auch in Bezug auf

Indem verfügbare Daten effizienter genutzt werden können, erleichtert das SEIS die weitere Rationalisierung und Priorisierung der in thematischen Umweltvorschriften derzeit vorgesehenen Informationspflichten. Dies dürfte einen Anstoß zur Aktualisierung internationaler Verträge geben, denen ein großer Teil des derzeitigen Berichterstattungsaufwands für die nationalen Verwaltungen zuzuschreiben ist und von denen viele einen räumlichen Geltungsbereich von EU-Größe haben. Was die Kosten anbelangt, so zeigt die Analyse, dass durch Verbesserung der Effizienz der Datenerfassung in den Mitgliedstaaten mitunter am meisten eingespart werden kann. Eine verstärkte Harmonisierung und Priorisierung der Überwachungstätigkeiten auf nationaler und regionaler Ebene dürfte die Kosteneffizienz der derzeitigen Investitionen besonders verbessern.

5.2. Bessere Rechtsetzung, bessere Politik

Obgleich die Vereinfachung wesentlich zur besseren Rechtsetzung beiträgt, ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine bessere Rechtsetzung - und eine bessere Politik im Allgemeinen - davon abhängt, dass qualitativ hochwertige und relevante Informationen rechtzeitig vorliegen.

Natürlich muss der Verwaltungsaufwand in einer Weise verringert werden, dass die Qualität der staatlichen Politik und Rechtsetzung verbessert und nicht verschlechtert wird.

Ein politisches Engagement auf Basis der genannten Grundsätze wird zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen, indem verfügbare Daten auf wirksame Weise nutzbar gemacht werden.

Da Umweltdaten und -informationen für viele Akteure und für viele Zwecke von potenziellem Nutzen sind, kann davon ausgegangen werden, dass eine Verbesserung der Mechanismen für die Erhebung, den Austausch und die Verwendung der Daten dazu führen wird dass umweltpolitisch relevante Daten wesentlich stärker genutzt werden und die Kosten für die Benutzer merklich sinken. Dies wird die Effizienz umweltpolitischer Maßnahmen in allen Politikbereichen verbessern, so auch bei der Anpassung an den Klimawandel, beim Schutz der biologischen Vielfalt, der Bewirtschaftung von Wasserressourcen und der Verhütung und Bewältigung von Umweltkatastrophen wie Hochwasser und Waldbränden.

5.3. Befähigung der Bürger

Von den Vorteilen der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der besseren Rechtsetzung einmal abgesehen, wird ein Engagement entlang den genannten Grundsätze auch zur Befähigung der europäischen Bürger beitragen, indem ihnen rechtzeitig Zugang zu relevanten Informationen verschafft und so die Möglichkeit gegeben wird, informierte Entscheidungen über ihr Lebensumfeld zu treffen (worunter auch Maßnahmen in Krisensituationen fallen) und Einfluss auf die staatliche Politik zu nehmen. Der Zugang der Öffentlichkeit zu nützlichen Informationen in Landessprache wird bei den Bürgern auch wieder neues Interesse am europäischen Aufbauwerk wecken.

6. Was wird SEIS kosten?

Zur Bewertung der Kosten für die Umsetzung der SEIS-Grundsätze ist es wichtig zu wissen, dass viele relevante Arbeiten bereits laufen und die größte Herausforderung - und der Grund, warum ein formelleres politisches Engagement entlang der genannten Grundsätze erforderlich ist - darin besteht, diese Arbeiten wirksamer aufeinander abzustimmen. Einige der wichtigsten Aktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene sind in Abschnitt 7 zusammengefasst.

Es dürften jedoch weitere Investitionen notwendig sein, um die in Abschnitt 2 dargelegten SEIS-Grundsätze vollständig umzusetzen. Diese Investitionen fallen in folgende Kategorien:

7. Aktuelle Massnahmen zum Aufbau von SEIS

Auf europäischer Ebene laufen verschiedene Initiativen zur Förderung der Umsetzung der SEIS-Grundsätze, und die Mitgliedstaaten haben zugestimmt, sich diesen Herausforderungen zu stellen und die Möglichkeiten, die die sich entwickelnde Informationstechnologie bietet, zu nutzen. In diesem Zusammenhang seien folgende Initiativen zu nennen:

Neben diesen europäischen Initiativen tragen auch verschiedene nationale, regionale und lokale Initiativen zur Umsetzung von SEIS bei, darunter

8. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung von SEIS erforderlich?

Das politische Engagement auf Basis der in dieser Mitteilung dargelegten Grundsätze ist der erste Schritt zur Umsetzung von SEIS, denn es sendet ein deutliches Signal an viele Akteure innerhalb und außerhalb von Regierungen, deren Handlungen auf ein integriertes Projekt gerichtet werden müssen, das vielen verschiedenen individuellen Zwecken dient. Durch politisches Engagement wird auch das Risiko vermieden, dass Arbeiten weiterhin fragmentiert durchgeführt werden und zur Bewältigung der in dieser Mitteilung beschriebenen Herausforderungen daher weniger beitragen als sie es könnten. Diese Vorreiterrolle muss durch konkrete Maßnahmen in den Mitgliedstaaten flankiert werden, um sicherzustellen dass die nationalen Informationstätigkeiten angemessen koordiniert werden.

Laufende Tätigkeiten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene, einschließlich der in Abschnitt 5 beschriebenen Tätigkeiten, müssen im Sinne der SEIS-Grundsätze verstärkt und koordiniert werden. Innerhalb der Kommission wird der Durchführung der INSPIRE-Richtlinie und der Weiterentwicklung der GMES-Initiative Priorität eingeräumt, denn sie bilden die Grundlage für die Verbesserung des Austauschs von Umweltdaten und -informationen in Europa bzw. der Bereitstellung von Diensten für politische

Entscheidungsträger und Bürger. Der Beitrag dieser beiden Aktivitäten zur Lösung der Probleme, für die sie konzipiert wurden, wird sorgfältig überwacht, und es wird geprüft, ob möglicherweise ergänzende Initiativen erforderlich sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich SEIS, INSPIRE und GMES gegenseitig untermauern.

Wie bereits erwähnt, besteht ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von SEIS und vor allem zur Erreichung der erwarteten Vereinfachungsvorteile darin, die Vorschriften für das Verfahren der Zugänglichmachung der in den Umweltvorschriften vorgesehenen Informationen zu modernisieren. Dieses Ziel dürfte durch die Überarbeitung der Richtlinie zur Vereinheitlichung der Berichterstattung (91/692/EG) erreicht wird, die aktualisiert und mit den SEIS-Grundsätzen in Einklang gebracht werden muss. Zu diesem Zweck will die Kommission im Jahr 2008 einen Legislativvorschlag unterbreiten und überholte Bestimmungen in der geltenden Richtlinie über die Vereinheitlichung der Berichterstattung aufheben. Obwohl die genannte Richtlinie nur auf einen relativ kleinen Teil der in den Umweltvorschriften vorgesehenen Berichtspflichten Anwendung findet, könnten die in der überarbeiteten Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen zur Modernisierung des Verfahrens, nach dem die Informationen zugänglich gemacht werden, im Wesentlichen alle der über 100 existierenden Umweltinformationspflichten betreffen. Mit der vorgeschlagenen neuen Richtlinie sollen die Grundsätze und Ziele des SEIS verbindlich werden. Die Kommission wird darüber hinaus die Gelegenheit ergreifen, um weitere Änderungen an Umweltvorschriften vorzunehmen, die gewährleisten, dass die SEIS-Grundsätze systematisch und wann immer möglich in bestehende Berichterstattungs- und Überwachungsvorschriften einbezogen werden.

Die Kommission wird weiterhin daran arbeiten, die in thematischen Umweltvorschriften vorgesehenen Informationsauflagen inhaltlich zu rationalisieren und mit den in dieser Mitteilung dargelegten Grundsätzen in Einklang zu bringen. Weitere Analysen, die sich auf laufende Arbeiten im Rahmen der thematischen Umweltpolitik und des GMES stützen, werden erforderlich sein, um die tatsächlichen Daten- und Informationserfordernisse herauszukristallisieren und die erforderlichen Rechts- und/oder Finanzinstrumente festzulegen. Die Kommission wird auch ihre Mitgliedschaft in maßgeblichen internationalen Foren nutzen, um ähnliche Initiativen für internationale Verpflichtungen zu fördern. Die Mitgliedstaaten ihrerseits müssen die Kommission bei der Förderung des Rationalisierungsprozesses in internationalen Foren unterstützen und weitere Schritte unternehmen um die Verfahren der Datenerhebung auf nationaler und regionaler Ebene zu rationalisieren und zu vereinfachen.

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat bei der Umsetzung des SEIS eine ausschlaggebende Rolle zu spielen und ist ein wichtiger Verfechter vieler der in dieser Mitteilung beschriebenen Grundsätze. Um ihren Auftrag, zuverlässige Umweltinformationen rechtzeitig zu übermitteln, weiterhin erfüllen zu können, muss die EUA das SEIS zum Mittelpunkt ihrer Strategie machen. Das Reportnet-Instrument der EUA muss von den Mitgliedsländern der Agentur umfassend genutzt und schrittweise angepasst werden, um mit dem sich entwickelnden verteilten europäischen System kompatibel zu sein.

Im Interesse einer angemessenen Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur werden über die Forschungsrahmenprogramme, LIFE+, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und die Strukturfonds Finanzhilfen der Gemeinschaft gewährt. Da nicht jedes dieser Programme auf die Finanzierung operationeller Infrastrukturen ausgerichtet ist wird der Erfolg von SEIS auch davon abhängen, dass die erforderlichen Maßnahmen und Ziele, wie vorstehend beschrieben, aus nationalen und regionalen Haushalten mitfinanziert werden.

Eine wirkliche Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen und der Kostenwirksamkeit der zu ihrer Generierung erforderlichen Investitionen kann nur erreicht werden wenn die existierenden Überwachungssysteme und die themenübergreifende Koordinierung ihrer Planung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten weiter harmonisiert werden. Beispiele für die Notwendigkeit einer themenübergreifenden Koordinierung wären unter anderem die Insitu-Überwachung von Süßwasser, des Bodens, der Flächennutzung und der Biodiversität in einem Ökosystemkontext sowie die Rolle der Insitu-Überwachung zur Validierung von Erdbeobachtungsdaten. Unter Berücksichtigung dieser Argumente wird die Kommission innerhalb von drei Jahren einen Bericht über die dringlichsten Maßnahmen veröffentlichen und erforderlichenfalls angemessene Legislativvorschläge vorlegen.

Obgleich der Schwerpunkt dieser Mitteilung in erster Linie auf der Entwicklung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems für die EU liegt, werden die vorgenannten Grundsätze auch im Kontext der Beziehungen zu Drittländern, insbesondere Beitrittskandidaten- und Nachbarländern, gefördert, und es wird darauf hingearbeitet, dass das System künftig auch diesen Ländern offensteht. 2008 werden die Dienststellen der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der EUA einen detaillierten Umsetzungsplan zur Verwirklichung der in dieser Mitteilung dargelegten Ziele erarbeiten. Dieser Plan wird insbesondere weitere Verfahrensvorschriften für die Einführung des SEIS enthalten und den damit verbundenen Kosten und Nutzen in vollem Umfang Rechnung tragen. Über die technischeren Aspekte hinaus werden diese Vorschriften Fragen im Zusammenhang mit rechtlichen, finanziellen, organisatorischen, prozeduralen und Geschäftsmodellaspekten regeln, soweit dies nicht bereits auf zufriedenstellende Weise geschehen ist.