Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, mit der Haltungsform der Legehennen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 7. Juni 2016 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 eine Entschließung gefasst (Drucksache 112/16(B) HTML PDF ), wonach die Bundesregierung gebeten wird, den Entwurf einer nationalen Regelung zur verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Legehennen bei der Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei vorzulegen, sich auf EU-Ebene für eine europaweite Regelung einzusetzen sowie den Bundesrat zeitnah über die Ergebnisse zu unterrichten.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (sog. Lebensmittel-Informationsverordnung - LMIV) wurden das bisherige allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht und das Nährwertkennzeichnungsrecht zusammengeführt und an neue Entwicklungen angepasst.

Im Rahmen der schwierigen Verhandlungen in den Jahren 2008 bis 2011 wurde auch die Aufnahme weiterer verpflichtender Angaben für vorverpackte und nicht vorverpackte Lebensmittel beraten. Der Unionsgesetzgeber hatte während der gesamten Verhandlungsdauer keine Notwendigkeit der Einführung einer Pflichtkennzeichnung der Haltungsform von Legehennen für vorverpackte Lebensmittel, die Eier oder Eiprodukte als Zutaten enthalten, gesehen. Auch aus dem Kreis der Länder wurde eine solche Forderung seinerzeit nicht an die Bundesregierung herangetragen.

Auf Fachebene hatte die Europäische Kommission im Januar 2015 auf deutsche Nachfrage bei einem Treffen der Mitglieder der zuständigen KommissionsArbeitsgruppe klargestellt, dass nicht geplant sei, eine EU-weite verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsformen von Legehennen bei Lebensmitteln, in denen Eier verarbeitet worden sind, einzuführen.

Um die Realisierbarkeit einer solchen nationalen Pflichtkennzeichnung genau zu ermitteln, plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft derzeit die Vergabe einer Studie zur rechtlichen Machbarkeit, die bei positivem Ausgang durch eine Kosten-Nutzen-Analyse ergänzt werden soll. Dabei soll umfassend geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer nationalen Pflichtkennzeichnung von (u. U. auch im EU-Ausland oder in Drittstaaten produzierten) Lebensmitteln, die Eibestandteile enthalten, vorliegen. Im Rahmen dieser Prüfung sollen nicht nur die europarechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, sondern auch die Frage, ob derartige Regelungen im Einklang mit dem WTO-Recht stehen.

Je nach Ausgang der rechtlichen Prüfung wäre ein nationaler Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission mitzuteilen bzw. zu notifizieren. Darüber hinaus müssten dienationalen Regelungen auch nach dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse notifiziert werden.

Dabei wäre mit starker Kritik an einer solchen einzelstaatlichen Regelung aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aber auch von WTO-Mitgliedern zu rechnen. Die Kritik könnte voraussichtlich abgemildert werden, wenn eine rein inländerdiskriminierende Lösung angestrebt wird, die jedoch aus verbraucherpolitischer Sicht abzulehnen ist, da dann ein großer Teil des Lebensmittelangebots nicht der Kennzeichnungspflicht unterfiele. Es kann derzeit aber auch nicht eingeschätzt werden, inwieweit die Europäische Kommission selbst eine solche nationale Regelung unwidersprochen hinnehmen würde.

Auf freiwilliger Basis ist es den Unternehmen schon heute möglich, die Haltungsform der Legehennen auf eihaltigen Lebensmitteln anzugeben und mit einem höheren Tierschutzstandard zu werben. Entsprechende Produkte sind auf dem Markt auch erhältlich. Der Handel hat sich in weiten Teilen dazu verpflichtet, dass die in Produkten mit Eigenmarken verarbeiteten Eier ausschließlich aus Boden-, Freiland- oder Ökohaltungen stammen. Ein großer Discounter verbietet seinen Lieferanten den Einsatz von Eiern aus Käfighaltung. Bei Lebensmitteln des ökologischen Landbaus kommen ebenfalls keine Eier der Kategorie 3 zum Einsatz.