Beschluss des Bundesrates
Benennung von Mitgliedern der unabhängigen Expertenkommission gemäß § 13a Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 und 6 des Wasserhaushaltsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, gemäß § 13a Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 und 6 des Wasserhaushaltsgesetzes Frau Angelika Seidemann (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) und Frau Sabine Rosenbaum (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein) als Mitglieder der unabhängigen Expertenkommission zu benennen.