Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/0678 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz - Drucksache 016/0047 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Erster Durchgang: 329/05 (PDF)