Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
(Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 162. Sitzung am 1. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/8634 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG) - Drucksache 17/7375 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 459/11 (PDF)

1. § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

"Dieses Gesetz gilt für die geodätischen Referenzsysteme, Referenznetze sowie geotopographischen Referenzdaten des Bundes und im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens sowie geotopographischen Referenzdaten von Dritten."

2. § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert: