Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette

C(2018) 5655 final

Europäische Kommission
Brüssel, 22.8.2018 C(2018) 5655 final

Herrn Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette {

COM (2018) 173 final).

Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets ehrgeiziger Maßnahmen, mit denen die Lebensmittelversorgungskette verbessert werden soll, um die Stellung der Landwirte am Markt zu stärken und dazu beizutragen, sie vor künftigen Schocks zu schützen. Mit dem Vorschlag sollen unlautere Handelspraktiken in der Versorgungskette eingedämmt werden, indem in der gesamten Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard eingeführt wird. Die entsprechenden Bestimmungen zielen auf für die zuständigen nationalen Behörden geltende Mindestanforderungen für die Durchsetzung ab. Diese würden den abschreckenden Effekt der vorgeschlagenen Regelung erhöhen.

Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung der Ziele des Vorschlags durch den Bundesrat. Sie nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich des Vorschlags zur Kenntnis und nutzt gern die Gelegenheit, einige Sachverhalte klarzustellen.

Mit Blick auf die in den vorgeschlagenen Anwendungsbereich fallenden Marktteilnehmer erinnert die Kommission daran, dass der Vorschlag - wie auch in der dem Vorschlag beigefügten Folgenabschätzung beschrieben - auf einem Ansatz basiert, der nur kleinen und mittleren Marktteilnehmern in der Lebensmittelkette Schutz vor unlauteren Handelspraktiken bietet und das zentrale Problem der unterschiedlich starken Verhandlungspositionen ins Visier nimmt.

Im Hinblick auf den Begriff "Verderblichkeit" arbeitet die Kommission derzeit mit den Legislativorganen an einer Definition, die alle Parteien zufriedenstellt und ein höheres Schutzniveau gewährleistet.

Abschließend weist die Kommission den Bundesrat darauf hin, dass der Begriff' "Verschwendung" gewählt wurde, um sowohl Abfallprodukte oder unverkaufte Waren beim Lieferanten als auch Verschwendung, die durch Fahrlässigkeit oder Verschulden des Lieferanten verursacht wird, zu bezeichnen.

Die vorstehenden Erläuterungen stützen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung vorliegt.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen.

Pierre Moscovici
Mitglied der Kommission