Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen (Altforderungsregelungsgesetz - AFRG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 24. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/4963 den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung bestimmter Altforderungen (Altforderungsregelungsgesetz - AFRG) Drucksache 015/4640 -

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 § 1 Abs. 3 wird die Angabe "nach Artikel 21 Abs. 1 des Einigungsvertrages" durch die Angabe "nach Artikel 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages" ersetzt.