Beschluss des Bundesrates
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. März 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.