Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 157. Sitzung am 17. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung - Drucksache 015/4869 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 015/4294, 015/4644 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert: