Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union - COM (2017) 495 final

967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf Grund der andauernden Verhandlungen im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens haben sich neue Tatsachen ergeben, die eine weitere Befassung des Bundesrates mit dem Verordnungsvorschlag erforderlich machen: Mit seinem Entwurf eines Berichts über den Verordnungsvorschlag vom 1. März 2018 (Drucksachennummer des Berichtsentwurfs: 2017/0228(COD) - PE619.038) schlägt der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments diesem die Festlegung eines Standpunktes in erster Lesung vor. Dieser Berichtsentwurf sieht eine weitreichende Ausweitung des Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Verordnung vor, die Anlass zu einer Neubewertung gäbe. Er sieht vor, auch gemischte Datensätze einzubeziehen (Änderungsantrag 12), den Vorbehalt für Belange der öffentlichen Sicherheit zu verschärfen (Änderungsantrag 18) und den Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge oder in Ausübung einer Verwaltungspraxis einzubeziehen (Änderungsantrag 16). Gerade in der Kombination würden diese Änderungen zu einer erheblichen Einschränkung der Spielräume der mitgliedstaatlichen Justizverwaltungen bei der Gestaltung ihrer informationstechnischen Architektur führen.

*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 24. November 2017, BR-Drucksache 678/17(B) HTML PDF Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Absatz 4 GO BR (jetzt: EU, R)